+ + + Der nächste Basiskurs zur Rauchentwöhnung startet am 15.02.2024. Jetzt anmelden! + + +

 
Therapieangebote

Therapieangebot:
Wöchentliche offene Raucherambulanz

  • Basisinformationen über Wege und Chancen der Tabakentwöhnung sowie Darstellung der eigenen Angebote.
  • Motivation zu einer individuell angepassten Raucherentwöhnung.
  • Montags um 17 Uhr im Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe.
  • Kostenlose Teilnahme jederzeit ohne Anmeldung möglich.

➜ Ort:
Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe,
Kladower Damm 221, 14089 Berlin, Haus 10, Raum 020

Therapieangebot:
Basiskurs zur Raucherentwöhnung in 6 Schritten

  • 6 Kursstunden á 90 Minuten in Kleingruppen (6 – max. 8 Personen) und 2 Nachsorgetermine
  • Mit achtsamkeitsbasierten Entspannungsübungen nach Gesichtspunkten der Anthroposophischen Medizin und den Qualitätskriterien des IfT.
  • Mit dem “Rauchstopp-Tag”, den Sie im Kurs beschließen, beginnt die Nachbetreuungsphase: wir begleiten Sie nach dem Rauchstopp weiter und helfen so, Ihren Erfolg zu festigen.
  • Zertifizierter und von den Krankenkassen anerkannter Rauchentwöhnungskurs.

Der nächste Kurs startet am 15.02.2024!

➜ Anmeldung unter lunge@zukunft-rauchfrei.de

Therapieangebot:
Rauchfrei-Ticket

  • Das Rauchfrei-Ticket ist ein Angebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, welches wir unterstützen.
  • Bei Interesse melden wir Sie zu einer kostenfreien, telefonischen Beratung zum Rauchstopp an.
  • Erfahrene Berater*innen beraten und unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Planung zum Rauchstopp bzw. helfen auch bei Rückfällen.
  • Beratungszeiten: Montag bis Donnerstag von 10 bis 22 Uhr und Freitag von 10 bis 18 Uhr

➜ Anmeldung unter lunge@zukunft-rauchfrei.de

 
Unser Konzept

Statistische Hintergründe

Mit 110.000 Todesfällen pro Jahr in Deutschland ist Rauchen die häufigste Einzelursache für Krankheiten und vorzeitiges Sterben. 1989 rauchten 37 % der deutschen Männer und 28 % der Frauen und gaben im Jahr 2000 20,76 Milliarden Euro dafür aus.
Statistisch rauchte damit jeder Deutsche (einschließlich Säuglinge und Greise) pro Jahr fast 1.700 Zigaretten. Bedenklich ist auch, dass Kinder immer früher mit dem Rauchen anfangen. Von den ca. 20 Millionen Rauchern in Deutschland rauchen 6,8 Millionen süchtig. Aber auch schon regelmäßiger Tabakkonsum ohne Sucht („Zigarettenmissbrauch“) schädigt die Gesundheit.

Neben politischen Maßnahmen und vorbeugenden Programmen in Schulen kann durch ärztlich-therapeutische Maßnahmen Einfluss auf das Rauchverhalten genommen werden. Inzwischen ist es gut untersucht worden, dass auch dann, wenn bereits Schäden durch das Rauchen eingetreten sind, es noch sinnvoll ist mit dem Rauchen aufzuhören. Es ist daher nie zu spät und selten zu früh, das Rauchverhalten zu verändern. Wir meinen: auch wenn Sie noch nicht sicher sind, ob Sie Nichtraucher werden wollen, lohnt es sich, das eigene Rauchverhalten zu überdenken. Auch hierfür laden wir Sie zum wöchentlichen Vortrag ein: jeden Montag um 17 Uhr im 1. OG Haus 12, Schulungsraum des Herz-Lungen-Zentrums: „Informationen zum Rauchen und wie man es lassen kann“.

Therapie zur
Raucherentwöhnung

Ein erstes Grundelement der Therapie besteht in Übungen, die Ihre Muster im eigenen Rauchverhalten aufspüren und die Kraft für Veränderungen trainieren:

Rauchverhalten beobachten

Rauchen ist ein weitgehend automatisiertes Verhalten. Es braucht daher keine bewusste Entscheidung, um zu rauchen. Um weniger oder um nicht zu rauchen ist dagegen eine sehr bewusste Entscheidung notwendig.
Nachdenklichkeit erzeugen:
Der erste Schritt besteht daher darin, Bewusstheit über das tatsächliche Rauchverhalten zu erlangen. Dies ist im stationären Rahmen besonders gut möglich. Dazu verwenden wir den Tabakanamnesebogen und das so genannte Rauchprotokoll.

Im Rauchprotokoll wird, bevor Sie eine Zigarette anstecken wollen, die Uhrzeit notiert, die Situation, in der Sie sich befinden, welches Gefühl Sie haben und mit welchem Gedanken Sie das Rauchen rechtfertigen. Dieses Rauchprotokoll gibt Aufschluss darüber wann, in welchen Situationen und aus welcher Stimmung heraus Sie eigentlich rauchen und wie Sie das für sich selbst begründen.

Entscheidung,
eine Veränderung vorzubereiten

Die Entscheidung, das Rauchverhalten zu verändern bzw. aufzuhören kann immer wieder neu getroffen werden. Dabei stehen sich veränderungsfördernde und veränderungshemmende Faktoren wie bei einer Waage gegenüber:

Veränderungswippe

Die Entscheidung kann dann anders ausfallen, wenn sich das Gleichgewicht verschiebt. Im Krankenhaus besteht die Möglichkeit, dass durch neue Erkenntnisse über die Schäden, die das Rauchen angerichtet hat, die Nachdenklichkeit steigt.
Eine Veränderung des Rauchens wird aber nur dann möglich sein, wenn der „Preis“ nicht zu hoch ist.
Um sich selbst deutlich zu machen, welche Gründe gegen eine Verhaltensänderung sprechen und damit das alte Problemverhalten aufrecht erhalten wird, kann in einem weiteren Arbeitsschritt, im so genannten 4-Felder-Schema, Ihre innere Bereit-schaft zur Verhaltensänderung hinterfragt und gefestigt werden.

Eine konkrete Entscheidung treffen

Wie gesagt, ist es von außen nicht möglich, zu unterscheiden, ob noch ein Missbrauch vorliegt oder bereits eine Abhängigkeit besteht.
Manchmal können es auch die Patienten selbst nicht sicher sagen, da sie keine ernsthaften Versuche unternommen haben, das Rauchen zu vermindern oder ganz zu lassen.
Die meisten haben jedoch bereits mehrere Male erfolglos oder nur kurzzeitig erfolgreich versucht, das Rauchverhalten zu verändern. Es ist ganz normal, dass man mindestens 2-3 ernsthafte Anläufe braucht, bis man das Rauchverhalten längerfristig verändern kann. Man muss es ja nicht so weit treiben wie Mark Twain, der sagte: „Das Rauchen aufhören, ist das Leichteste auf der Welt, ich habe es schon tausendmal geschafft.“

Klarheit, ob noch ein kontrolliertes Rauchen möglich ist oder ob bereits eine Sucht besteht, schafft letztlich der Versuch, unter klar definierten Bedingungen vermindert bzw. eine bestimmte Zeit gar nicht zu rauchen. Wir möchten Sie hiermit zu einem solchen Verhaltensexperiment einladen. Entscheiden Sie bitte selbst, wie viele Zigaretten Sie in den nächsten Tagen rauchen wollen, bzw. ob Sie versuchen wollen, gar nicht zu rauchen, und legen Sie das in einer Vereinbarung fest.

Übung zum Rauchverzicht

Nachdem Sie sich entschieden haben, ein neues Verhalten auszuprobieren, können Sie in einem nächsten Arbeitsschritt (Übung zum Rauchverzicht) eine Verhaltensänderung genauer austesten.
In einer so genannten “Kleinen Therapieverabredung” legen Sie selber fest, welchen Üb-Schritt Sie sich vornehmen möchten und notieren es in den darauf folgenden Tagen in einem so genannten Rauchverzichtsprotokoll: Sie füllen in jeder Situation, in der Sie Lust verspüren eine Zigarette zu rauchen, ein Situationsprotokoll aus, in dem Sie sich über altes und neues Verhalten bewusst werden können. Dort tragen Sie jetzt die vernünftigen Gedanken ein, mit denen Sie innerlich auf die Gedanken antworten, die Sie zum Rauchen verführen wollen (Inneren Dialog üben). Außerdem tragen Sie die alternative Aktivität ein, die Sie, anstatt eine Zigarette zu rauchen, ausgeführt haben. Falls Sie nur Ihr Rauchverhalten vermindern wollen, müssten Sie in der letzten Spalte eintragen, wenn Sie eine Zigarette geraucht haben. Vergessen Sie bitte nicht, am Ende jeden Tages ein Fazit zu ziehen und zu prüfen, ob und wie Sie Ihre Vorgaben eingehalten haben.

Verhaltensänderung umsetzen
(Handlungsphase)

Wenn Sie weniger oder gar nicht mehr rauchen, werden Sie merken, dass dies zu erheblichen Irritationen führt.
Dort, wo Sie sonst eine Zigarette geraucht hätten, entsteht jetzt ein „Loch“; einerseits, weil Sie z.B. nicht wissen, was Sie mit den Händen anfangen sollen, aber auch, weil Sie eine gewisse seelische Leere und Unruhe erleben werden.
Wir müssen also nicht nur das Rauchverhalten ändern, sondern in diesen Lücken ein neues Verhaltensmuster aufbauen. Dazu müssen Sie zunächst eine Liste aufstellen mit den Tätigkeiten, die Sie tun können anstatt eine Zigarette zu rauchen (Liste alternativer Verhaltensweisen). Diese Liste kann z.B. Bonbonlutschen, Lakritzekauen, Obstessen oder auch den Einsatz von Nikotinersatzstoffen (z. B. Nikotinkaugummis) enthalten. Lassen Sie sich etwas einfallen und beraten Sie sich mit den anderen Kursteilnehmern.

Ebenso wichtig ist es, sich für jede nicht gerauchte Zigarette zu belohnen, indem man z.B. am Ende des Tages einen entsprechenden Betrag in eine durchsichtige Sparbüchse „einzahlt“, um sich davon schöne Dinge zu kaufen.

Veränderungen beibehalten

Wie schon erwähnt, sind Rückfälle häufig und gehören gewissermaßen zur Verhaltensänderung dazu. Rückfälle beweisen nicht, dass man es nicht schaffen kann, sein Verhalten zu verändern.
Im Gegenteil: jeder Tag ohne Zigarette beweist, dass es auch ohne Zigaretten geht.
Jeder Tag ohne (oder mit weniger Zigaretten) ist ein guter Tag für Ihre Gesundheit. Es lohnt sich daher, immer wieder einen neuen Anlauf zu nehmen und vielleicht sogar aus den vorherigen Rückfällen zu lernen.

Der größte Feind sitzt in unserem Bauch und flüstert uns die Gedanken ein, die uns zum Rauchen verführen. Deshalb ist es ja auch so wichtig, im Rauchprotokoll diese Gedanken genau zu erfassen. Nach einigen Tagen des Nicht- oder Wenigerrauchens wird er uns zuflüstern, dass wir mal wieder eine Zigarette rauchen könnten. Ein chinesisches Sprichwort besagt, dass der gefährlichste Feind der ist, den man übersieht oder den man unterschätzt. Wir sollten uns daher nicht in falscher Sicherheit wiegen. Alan Marlatt, ein bekannter amerikanischer Suchtforscher, nennt dieses Vorgehen die „Samuraitechnik“: Man muss das Rauchverlangen wie einen äußeren Feind betrachten und ihn im Auge behalten, auch wenn er aus dem eigenen Bauch heraus zu uns spricht.

Umgang mit Rückfällen

Um Rückfällen vorzubeugen, ist es sinnvoll, bereits während der stationären Behandlung zu analysieren, was typische Rückfallsituationen sind bzw. sein könnten.
Diese Risikosituationen werden im nächsten Therapieschritt, der so genannten Rückfallvorbeugung, geübt. Wir üben mit Ihnen vor dem Rauchstopptag, wie Sie sich in solchen Risikosituationen verhalten wollen, bzw. was Sie zur Verhinderung einer solchen Risikosituation unternehmen können (z. B. keine Zigaretten in der Wohnung haben, keine Feuerzeuge etc.).
Ein bekannter Spruch aus der Selbsthilfegruppentradition besagt: „Es ist keine Schande hinzufallen, aber es ist eine Schande, liegen zu bleiben.“ Überlegen Sie sich also, was Sie tun werden, falls Sie doch wieder eine Zigarette geraucht haben (z. B. den Rückfall „öffentlich machen“, indem man Vertrauenspersonen informiert und sich verpflichtet, auf jeden Fall die nächsten 3 Tage oder die nächste Woche keine Zigarette zu rauchen). Und vergessen Sie bitte nicht, sich nach diesem Zeitraum auch entsprechend zu belohnen. Rauchverzicht muss attraktiv sein (denken Sie an die Veränderungswaage!). Nicht jeder Betroffene schafft nach einer Therapiewoche den Sprung zum Nichtraucher. Wir bieten Ihnen daher an, die 5 Schritte zum Nichtraucher bei uns auch nach Ihrer Entlassung fortzusetzen. Sie können dafür mehrere Wochen oder Monate benötigen!

Entsprechend dem Selbsthilfegruppenmotto: „Nur du allein kannst es schaffen, aber du schaffst es nicht allein“, ist es hilfreich, sich z. B. in Selbsthilfegruppen oder einem entsprechenden Freundeskreis mit Gleichgesinnten zu treffen und sich gegenseitig zu unterstützen. Zumindest sollte das konkrete soziale Umfeld einbezogen und informiert werden, so dass z.B. die Familie, Arbeitskollegen oder Freunde einen ermutigen können, wenn man schwach zu werden droht. Dazu ist es aber auch wichtig, dass Sie sich mitteilen.

Achtsamkeit

Das zweite Grundelement der Therapie besteht in Übungen, die Ihre Persönlichkeitskräfte trainieren und ordnen.
In der Entwicklung des Therapieprogramms „Zukunft-rauchfrei“ zeichnete sich immer dort ein Therapieerfolg ab, wo es gelang, an die innere seelische Melodie des Teilnehmers anzuknüpfen, ihn wirklich dort abzuholen, wo seine persönlichen Nöte oder Fragen bestanden.
Diese Erfahrung der ‚Begegnung mit dem eigenen Kernproblem’ führte schließlich zu der Implementierung der Achtsamkeit in unser Konzept. Nach der Definition von Jon Kabat-Zinn[i] ist die aus dem buddhistischen Kulturstrom kommende Haltung der Achtsamkeit ‚eine besondere Form der Aufmerksamkeitslenkung, wobei die Aufmerksamkeit absichtsvoll und nicht-wertend auf das bewusste Erleben des aktuellen Augenblicks gerichtet sei’[ii]. Damit ist eine seelische Haltung beschrieben, die an die Vorbereitung zum Schulungsweg der Anthroposophie erinnert. Da Steiner diesen Weg aus eigener Geistesforschung neu für den Mensch der Gegenwart (des mit der Suchtkrankheit belasteten Zeitalters) konzipiert hat, erscheint es nahe liegend, hier fruchtbare Therapieelemente zu suchen. Die Nebenübungen werden von Steiner selbst am Beginn des Buches ‚Wie erlangt man Erkenntnisse von höheren Welten’ als eine Basisübung zur Stabilisierung der inneren Gesundheit eingeführt. Die scheinbar so einfachen Werkzeuge des Seelischen werden trainiert, und es gibt dabei sehr viel zu entdecken, z.B. welche undurchdrungenen Seelenschichten beim eigenen Üben auftauchen.

Selbstverständlich geht es nicht darum, in jeweils einer Woche die fünf Übungsschritte umfassend und erschöpfend zu durchleben. Auch wenn eine innere Beziehung vom verhaltenstherapeutischen Übschritt zum Thema der Achtsamkeitsübung besteht, so kann doch das Üben an den einzelnen ‚Nebenübungen’ nur ein kleiner Impuls sein, der im guten Falle über den Therapieweg hinausführt.

Medikamente zum Rauchstopp

Das dritte Grundelement der Therapie besteht in Medikamenten, die Sie in den ersten Wochen nach dem Rauchstopp einnehmen.
Um sich bei der Entwöhnung helfen zu lassen, gibt es neben den psychischen Therapieschritten auch noch die Möglichkeit, sich mit Medikamenten helfen zu lassen. Wir beraten Sie individuell, welche Medikamente in ihrem Fall hilfreich sein könnten.

In manchen Fällen können sogenannte Nikotinersatzmittel helfen, die Trennung vom Suchtmittel und Suchtempfinden zu erreichen. Hierzu stehen u.a. nikotinhaltige Pflaster und Kaugummis oder Tabs zur Verfügung. Damit erhöhen sich in manchen Fällen die Erfolgsaussichten bei der Therapie.

Eine weitere Möglichkeit der medikamentösen Unterstützung sehen wir in homöopathischen Arzneimitteln. Auch hierüber erfahren Sie mehr in einer individuellen Beratung während des Kurses.

Der Rauchstopp

Den Rauchstopp-Tag beginnen Sie durch eine Therapieverabredung.
Sie enthält neben der genauen Zieldefinition und Laufzeit auch die positiven bzw. alternativen Maßnahmen, wie Belohnungen und auch Konsequenzen für den Fall des Nichteinhaltens (z. B. eine bestimmte unangenehme Tätigkeit erledigen, eine Spende machen o.ä.). Solch ein Therapieschritt steigert die Verbindlichkeit Ihres Vorgehens erheblich. Wir legen jedoch Wert darauf, unsererseits nicht mehr zu tun, als Ihnen diese Therapieform anzubieten.

Nachbetreuung

Nachdem Sie Ihren Rauchstopp festgelegt haben und der Kurs beendet ist, erfolgt innerhalb eines Jahres an zwei Terminen eine Nachbetreuung, um Ihren Therapieerfolg zu festigen und durch unsere Begleitung mit einer größeren Sicherheit zu versehen.
Sechs Wochen nach Ende des Kurses erfolgt der erste Nachbetreuungstermin vor Ort (Raum 20, Haus 10, EG). Wir erkundigen uns, wie es Ihnen in Ihrem neuen Nichtraucherleben ergeht. Sollten Sie rückfällig geworden sein, bieten wir Ihnen entsprechende Wiederholungsschritte im Therapieablauf an.

Nach zwölf Monaten erbitten wir Sie zum Abschluss der Nachbeobachtungszeit erneut zu uns. Wir erkundigen uns abschließend nach Ihrem Therapieerfolg und führen ein Interview durch. Außerdem erhalten Sie zu diesem Zeitpunkt die 50,- Euro Pfand zurück.

[i] Kabat-Zinn J 1990 Full catastrophe living: The program of the Stress Reduction Clinic at the University of Massachusetts Medical Center, New York, NY: Delta.
[ii] Heidenreich T und Michalak J, Achtsamkeit und Akzeptanz in der Psychotherapie – eine Einfürhung. S. 9 – 24, 2 Auflage 2006, Im Sudhaus, Tübingen

Sucht
und Abhängigkeit

Rauchen ist eine sehr tief sitzende Gewohnheit, da das Nikotin zu positiv erlebten Veränderungen im Körper führt. Die Konzentration und Aufmerksamkeit nimmt kurzzeitig zu; durch Zusammenziehen der Gefäße steigt der Blutdruck, was als anregend erlebt wird. Außerdem ist „mal kurz eine rauchen“ eine beliebte Unterbrechung im Alltag. Es ist nicht einfach, solche automatisierten Abläufe zu verändern. Zusätzlich kann es bei langjährigen Rauchern zu Veränderungen im Körper und im seelischen Erleben kommen, die die Kontrolle beim Rauchen vermindern und zu süchtigem Rauchen führen.

Missbräuchliches Rauchen kann durch Willenskraft reguliert werden, d.h.es liegt noch keine Sucht vor. So gibt es Raucher, die nur gelegentlich bzw. nur wenige Zigaretten am Tag rauchen. Bei süchtigen Rauchern ist das nicht möglich, diese müssen ganz mit dem Rauchen aufhören.

Es gibt 6 Kriterien, die auf eine Abhängigkeit (Sucht) im Gegensatz zu Missbrauch hinweisen können. Wenn 3 von 6 Kriterien erfüllt sind, kann die Diagnose der Abhängigkeit gestellt werden.
Die Kriterien sind:

    • ein starker Wunsch bzw. Zwang zu rauchen
    • verminderte Fähigkeit, das Rauchen zu kontrollieren
    • Vorliegen von körperlichen Entzugserscheinungen
    • Eine Gewöhnung an die Zigarettenwirkung
    • Andere Interessen werden vernachlässigt, statt dessen wird geraucht
    • Es entstehen Probleme, wenn eine Pause beim Rauchen eingelegt werden soll

Von außen (d.h. auch durch Ärzte) ist eine Trennung von missbräuchlichem und süchtigem Rauchen kaum möglich, zumal es häufig Mischformen gibt und auch oft das missbräuchliche Rauchen nur durch eine Therapie überwunden werden kann.

Überwinden muss aber nicht heißen, dass Ihnen etwas genommen wird. Unser Anliegen ist es, Ihnen entdecken zu helfen, dass Sie in solch einem Therapieweg etwas ganz Neues für sich gewinnen.

Sie werden nicht nur Nichtraucher, sondern Sie erlangen den Gewinn, den Sie vorher über die Zigarette erhielten, in Zukunft ohne dieses Suchtmittel.

Wenn Friedrich Nietzsche sagt: „Es ist leichter einer Begierde zu entsagen, als in ihr Maß zu halten“, so weist er darauf hin, dass der Weg einer Suchtbehandlung zuerst über die Entsagung verläuft, aber der Umgang mit unseren inneren Begierden und Bedürfnissen endet hier nicht. Es ist unser Ziel, Sie individuell zu beraten, wie Sie persönlich Ihren Weg hier fortsetzen können.

 
Anmeldung

Anmeldeformular (2 Seiten)

Zur Anmeldung laden Sie sich bitte die PDF-Anmeldung herunter und faxen diese ausgefüllt an uns oder schicken Sie uns die Bögen mit der Post zu. Wenn beim Ausfüllen des Anmeldebogens Unklarheiten auftreten, so suchen Sie einfach den Kontakt mit uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.

AGB: Anmeldung, Teilnahmebeitrag, Abmeldung, Stornierung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung

Anmeldungen zu den Kursen der ZUKUNFT RAUCHFREI sind verbindlich. Sie können schriftlich per Post oder Email, sowie mündlich per Telefon erfolgen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

2. Teilnahmebeitrag

Mit Anmeldung sind die Kursgebühren fällig; ihre Zahlung ist bis sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn zu leisten. Sofern Ratenzahlungen vereinbart wurden, werden diese entsprechend vorrangig berücksichtigt. Allein die Überweisung gilt nicht als Anmeldung bzw. die Nicht-Überweisung als Absage. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Gebühren. Alle Gebühren verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. In der Gebühr inbegriffen sind die Seminarunterlagen.

AGB: Haftung, Kursregeln

3. Abmeldung/Stornierung

Wollen Sie Ihre Anmeldung zurückziehen, teilen Sie dies der ZUKUNFT RAUCHFREI (Sekretariat) bitte schriftlich (Post, Fax oder Email) mit. Eine Stornierung ist nur bis zum Anmeldeschluss sieben Tage vor Kursbeginn möglich. Maßgebend ist das Eingangsdatum Ihrer Mitteilung.

Das Stornieren einer Einzelveranstaltung sowie eines mehrteiligen Kurses ist bis 21 Tage vor Beginn kostenfrei. Stornieren Sie fristgerecht (20 Tage bis 7 Tage vorher), wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 Prozent erhoben.

Nach Ablauf dieser Fristen wird bei Rücktritt der komplette Kursbeitrag in Rechnung gestellt; es besteht dann grundsätzlich die Pflicht zur Zahlung der vollen Kursgebühr. Nichterscheinen zu einer von Ihnen gebuchten Veranstaltung gilt nicht als Rücktritt! Eine ordentliche Kündigung ist ab dem ersten Tag des Kurses und für die Dauer des gebuchten Kurses ausgeschlossen.

Da unsere Kurse eine recht kleine TeilnehmerInnenzahl haben, müssen wir leider auch bei unerwarteten und tragischen Rücktrittsgründen die Storno- und Rücktrittsbedingungen gelten lassen. Die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt und wird im Einzelfall entschieden.

Unsere Veranstaltungen können aus Kostengründen nur durchgeführt werden, wenn sich eine Mindestanzahl an TeilnehmerInnen angemeldet hat. Wir müssen uns bei Unterschreitung der MindestteilnehmerInnenzahl sowie bei Eintreten höherer Gewalt (DozentInnenausfall, unvorhersehbare Ereignisse etc.) leider die Option eines Kursausfalls offenhalten. In diesem Fall sind wir bemüht die TeilnehmerInnen spätestens sieben Tage vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn zu informieren. Im Fall der ersatzlosen Absage einer Veranstaltung werden bereits überwiesene Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers/der Teilnehmerin, insbesondere Schadensersatzansprüche (auch Stornogebühren für Reise oder Hotelkosten) bei Änderungen oder Absage eines Kurses bestehen nicht.

Auch eine Festsetzung maximaler TeilnehmerInnenzahlen ist notwendig und erfolgt in Absprache mit der Kursleitung. Bei Überschreitung der maximalen TeilnehmerInnenzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Nach Beendigung einer Einzelveranstaltung bzw. eines Kurses erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.

4. Haftungen

a. Die Kursteilnehmer sind während des Aufenthaltes in unserem Haus nicht unfallversichert. Die ZUKUNFT RAUCHFREI haftet nicht für abhanden gekommene Gegenstände aller Art. Die TeilnehmerInnen sind somit für einen angemessenen Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Auskünfte und Ausführungen des Kursleiters dienen ausschließlich der unmittelbaren Kursdurchführung, aus ihnen können keine Haftungsansprüche abgeleitet werden.

b. Die Haftung von der ZUKUNFT RAUCHFREI auf Schadensersatz, gleich aus welchem Grund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung, Übermittlungsfehler, Unterbrechungen und Unvollständigkeiten der Dienste ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, wie folgt beschränkt oder ausgeschlossen: Die ZUKUNFT RAUCHFREI haftet nicht im Fall normaler Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen VertreterInnen, Angestellten und sonstigen ErfüllungsgehilfInnen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Die Haftung wegen grober Fahrlässigkeit hinsichtlich der ErfüllungsgehilfInnen, soweit diese nicht leitende Angestellte sind, sowie hinsichtlich der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ohne grobes Verschulden beschränkt sich jedoch auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens, dabei jedoch auf maximal 1.000,- € pro Schadensfall.

AGB: Kursregeln, Daten, Salvatorische Klausel

5. Kursregeln

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die zu Beginn des Kurses mitgeteilten Regeln zu beachten. Beachtet ein Teilnehmer diese Regeln nicht, kann er vom weiteren Kurs ausgeschlossen werden. Im Übrigen haftet der Teilnehmer dann voll umfänglich für die entstehenden Schäden.

6. Daten

Zum Zwecke der Organisation können die Daten des Teilnehmers elektronisch gespeichert werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Die Seminarunterlagen und Präsentationen sind urheberrechtlich geschützt. Jedwede Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung als zur persönlichen Information des Teilnehmers/der Teilnehmerin ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der ZUKUNFT RAUCHFREI zulässig.

7. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin.